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Thüringische Staaten ArtikelUnter Thüringische Staaten versteht man folgende deutsche Bundesstaaten des Deutschen Reiches:
In diesen Ländern gab es ferner umfangreiche preußische Exklaven, so um Suhl, der Kreis Schmalkalden (der bis 1866 Teil von Hessen-Nassau war) sowie die Gegend um Ranis und Ziegenrück.
Während der Zeit des Deutschen Kaiserreiches besaßen die thüringischen Staaten jeweils eine Stimme, also zusammen acht Stimmen, in dem Bundesrat und stellten damit einen beachtlichen Block dar, wenn man berücksichtigt, dass das Königreich Sachsen zu dem Beispiel ca. vier Stimmen hatte.
Mit dem November 1918 ging dann für den Thüringer Raum die jahrhundertelange Ära starker territorialer Zersplitterung zu Ende. In den Bundesstaaten wurde, wie in dem gesamten Deutschen Reich, die Republik ausgerufen und die regierenden Herzöge und Fürsten dankten ab. Die ehemaligen thüringischen Herzog- und Fürstentümer wurden in der Folge zu Freistaaten.
Die beiden Freistaaten Reuß ä.L. und Reuß j.L. vereinigten sich am 21.12 1918 zu dem Volksstaat Reuß, die Union zwischen Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg wurde am 12.04 1919 aufgelöst und eigene Freistaaten gebildet.
Die Regierungen der Freistaaten nahmen Verhandlungen zu einem Zusammenschluss aller thüringischen Staaten auf, möglichst unter Einschluss der preußischen Gebietsteile. Da Preußen zu keinerlei Gebietsveränderungen bereit war, wurde die Landesgründung als sogenannte "kleinthüringische Lösung" vorangetrieben.
Im Verlauf der Gründungsverhandlungen äußerten die Gebietsregierungen von Sachsen-Meiningen und von Sachsen-Coburg Bedenken darüber, ob ein Anschluss an das zu bildende Land vorteilhaft sei, da sich der eher fränkisch geprägte Bereich südlich des Rennsteigs seit jeher sprachlich wie landsmannschaftlich stärker an Bayern anlehnte. Aus diesem Grund wurde am 30.11 1919 in Sachsen-Coburg eine Volkabstimmung durchgeführt, in der sich die Bevölkerung mehrheitlich gegen einen Anschluss an das Land Thüringen aussprach.
Die Bedenken Sachsen-Meiningens konnten (unter anderem durch Zugeständnisse bei der Ansiedlung künftiger Landesbehörden) ausgeräumt werden.
Am 1.05 1920 wurde ohne den Freistaat Coburg, der sich am 1.07 1920 mit dem Freistaat Bayern vereinigte, das Land Thüringen mit der Landeshauptstadt Weimar gegründet.
Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen
entspricht bis auf die Exklave Ostheim noch heute den Grenzen des Landes Thüringens von 1920.Siehe auch Geschichte Thüringens
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